Leistungen nach HOAI

Wir übernehmen sämtliche Leistungen innerhalb der Leistungsphasen der HOAI. Die Beauftragung kann als Komplettauftrag einschl. aller Leistungsphasen sowie als Teilauftrag im Bezug auf einzelne Leistungsphasen erfolgen. Übliche Abgrenzungen hierbei sind die Planung bis hin zur Baugenehmigung, eventuell bis zur  Erstellung der Ausführungsplanung und weiterhin der Komplex der Bauleitung bzw. Bauüberwachung der Bauleistungen.

Die Gesamtleistung eines Architekten / Bauingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) für die meisten Aufgabenstellungen in neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten erbracht werden können.

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation

Ausführliche Grundlage für die Betrachtung und Bewertung der Leistungen ist die jeweils gültige Fassung der HOAI.